Alles anzeigenHallo Andreazzz,
hier steht die Versicherung in der Pflicht da es Ihr VN ist. Die VS muss dann ebenso ihren VN verklagen um ihr Geld, Auslagen zur Begleichung eines Schades zurück zu erhalten. Der VS bleibt nur der Klageweg gegen ihren eigenen VN.
VS = Versicherung
VN = Versicherungsnehmer.
Hallo Andreazzz,
die Auffasung von Matzfetter und auch die von Deinem Anwalt ist leider falsch.
Bei einem vorsätzlich herbei geführten Unfall entfällt leider die Vorleistungspflicht des Versicherers (§ 103 Versicherungsvertragsgesetz - VVG)
Die entsprechende Urteile der Gerichte sind leider eindeutig z.B.
OLG München, Endurteil v. 17.02.2017 – 10 U 2007/16
Ausschluss der Einstandspflicht des Kfz-Haftpflichtversicherers bei vorsätzlicher Herbeiführung des Verkehsrunfalls durch den Versicherten
Die Haftung des Kfz-Haftpflichtversicherers ist auch dem Geschädigten gegenüber gemäß § 103 VVG ausgeschlossen, wenn der Unfall durch den Führer des versicherten Fahrzeugs vorsätzlich und widerrechtlich verursacht worden ist; bedingter Vorsatz ist ausreichend.
Wenn der Unfallverursacher im Strafverfahren tatsächlich zugegeben hat, dass er den Unfall durch eine unmotivierte Bremsung absichtlich verursacht hat, wirst Du den Prozess leider sang und klanglos verlieren. Wenn der Versicherer den Vorschuss mit dem schríftlichen Hinweis überwiesen hat, dass die Zahlung unter Vorbehalt erfolgt, wirst du den Vorschuss leider an den Versicherer erstatten müssen. Den Gesamtschaden kannst Du nur direkt gegenüber dem Unfall-Verursacher geltend machen. Hoffentlich ist bei dem auch was zu holen.
Ich bearbeite seit über 30 Jahren Großschäden bei einem Versicherunternehmen. In dieser Zeit habe unzählige solcher Schäden bearbeitet und die Regulierung der Schadensersatzansprüche -aufgrund von Vorsatz- ablehnen müssen.
Wenn Du jetzt die Ansprüche gegenüber dem Versicherer gerichtlich geltend machst, vergehen sicherlich wieder ca. 6 Monate bis zu einem entsprechenden Urteil durch das zuständige Amtsgericht. Wenn dann die Klage abgewiesen wird, hast Du wieder 6 Monate "verloren". Ich würde an Deiner Stelle den Gesamtschaden sofort direkt gegenüber dem Unfallveruracher, notfalls auch gerichtlich, geltend machen.