Beiträge von Minipinky

    Üblicher Weise befinden sich an Baustellenampeln ja keine Haltelinien, so dass bei Rotlicht direkt vor der Ampel angehalten werden muss. Dazu muss man sich eine virtuelle Haltelinie genau in Höhe der Ampel vorstellen.
    Falls ein Schild "Bei Rot hier anhalten" aufgestellt ist, muss man sie die virtuelle Haltelinie genau in Höhe des Schildes vorstellen/denken.
    Wenn Du diese virtuelle Haltelinie überfahren musst, um nach links in die Einfahrt abzubiegen, liegt m.E. ein Rotlichtverstoß vor.

    Mit dem Downloadmanager hat gestern Abend nicht funktioniert. Angeblich war mein Kartenmaterial danach aktuell.
    Habe es dann über den Download und über die manuelle Installation gemacht. Alles bestens.

    Da mein VW Händler mir sogar angeboten hat den Dongle von Kufatec zu besorgen und die Programmierung vorzunehmen, halte ich die Sorge von Andreazzz für komplett unbegründet.
    Weiterhin könnte man die Freischaltung mit dem Dongle unendlich oft wiederholen.

    Moin Andreazzz,


    von dem Haftpflichtversicherer wirst Du keine Auskunft bekommen, weil diesen eine gültige Vollmacht von Deinem Rechtsanwalt vorliegt. Die Versicherer wollen sich keine doppelte Arbeit machen (erst dem Rechtsanwalt und dann nochmals dem Geschädigten die Entscheidung erläutern) zumal der Rechtsanwalt dafür vom Versicherer in der Regel bezahlt wird. Daher wirst Du erst Auskünfte bekommen, wenn Du das Mandat bei Deinem Rechtsanwalt gekündigt hast. Dies sollte schriftlich erfolgen.


    Wenn der Rechtsanwalt komplett untätig ist, hast Du lediglich 3 Möglichkeiten:


    1. Du wendest Dich an die für den Rechtsanwalt zuständige Rechtsanwaltskammer (siehe hier) und bittest diese eine Stellungnahme bei deinem Rechtsanwalt anzufordern und dir zur Verfügung zu stellen.
    2. Du kannst Deine Rechtsschutzversicherung bitten entsprechenden Kontakt mit dem Rechtsanwalt aufzunehmen und diesen um eine Stellungnahme zu bitten. Die Rechtsschutzversicherung sollte ein Interesse an Deiner ordentlichen Vertretung haben, damit die Rechtsanwaltskosten von dem Verursacher und nicht von der Rechtsschutzversicherung übernommen werden müssen.
    3. Du kannst Deinen Rechtsanwalt, per Einschreiben mit Fristsetzung von 14 Tagen, letztmalig um Stellungnahme bitten und diesen gleichzeitig informieren, dass du das Mandat kündigst, wenn innerhalb der Frist keine Stellungnahme erfolgt. Danach kannst Du das Mandat kündigen und die Herausgabe der Akte fordern, um dann einen anderen Rechtsanwalt (am Besten einen Fachanwalt für Verkehrsrecht) zu beauftragen.

    Der Car-Stick von VW soll tatsächlich mit dem Discover pro nicht funktionieren.


    Nach meinen Information funktioniert der Stick von Huawei (E8372 WiFi/WLAN LTE Modem) siehe hier auch mit dem Discover pro einwandfrei.
    Einfach im Kofferaum mit einem USB-Stecker in die vorhandene Steckdose.


    Für eine Umrüstung von Comfort auf Business muss die komplette Unit im Handschuhfach ausgetauscht werden. Kosten mindestens 650,- EUR plus Einbaukosten.


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    Hallo Wakwak,
    no Problemo.
    Hab mir den Stick zwischenzeitlich auch zugelegt und bin 100%-tig zufrieden. Verbindung klappt ausnahmslos immer.
    Ich nutze eine Multi-Sim zu meiner Handykarte und das Datenvolumen vom Handy. Hab 5 GB. Das ist für mehr als ich bisher gebraucht habe. Sim hat nur einmalig 15,- € gekostet.


    Hallo Andreazzz,


    die Auffasung von Matzfetter und auch die von Deinem Anwalt ist leider falsch.


    Bei einem vorsätzlich herbei geführten Unfall entfällt leider die Vorleistungspflicht des Versicherers (§ 103 Versicherungsvertragsgesetz - VVG)
    Die entsprechende Urteile der Gerichte sind leider eindeutig z.B.


    OLG München, Endurteil v. 17.02.2017 – 10 U 2007/16
    Ausschluss der Einstandspflicht des Kfz-Haftpflichtversicherers bei vorsätzlicher Herbeiführung des Verkehsrunfalls durch den Versicherten
    Die Haftung des Kfz-Haftpflichtversicherers ist auch dem Geschädigten gegenüber gemäß § 103 VVG ausgeschlossen, wenn der Unfall durch den Führer des versicherten Fahrzeugs vorsätzlich und widerrechtlich verursacht worden ist; bedingter Vorsatz ist ausreichend.


    Wenn der Unfallverursacher im Strafverfahren tatsächlich zugegeben hat, dass er den Unfall durch eine unmotivierte Bremsung absichtlich verursacht hat, wirst Du den Prozess leider sang und klanglos verlieren. Wenn der Versicherer den Vorschuss mit dem schríftlichen Hinweis überwiesen hat, dass die Zahlung unter Vorbehalt erfolgt, wirst du den Vorschuss leider an den Versicherer erstatten müssen. Den Gesamtschaden kannst Du nur direkt gegenüber dem Unfall-Verursacher geltend machen. Hoffentlich ist bei dem auch was zu holen.


    Ich bearbeite seit über 30 Jahren Großschäden bei einem Versicherunternehmen. In dieser Zeit habe unzählige solcher Schäden bearbeitet und die Regulierung der Schadensersatzansprüche -aufgrund von Vorsatz- ablehnen müssen.


    Wenn Du jetzt die Ansprüche gegenüber dem Versicherer gerichtlich geltend machst, vergehen sicherlich wieder ca. 6 Monate bis zu einem entsprechenden Urteil durch das zuständige Amtsgericht. Wenn dann die Klage abgewiesen wird, hast Du wieder 6 Monate "verloren". Ich würde an Deiner Stelle den Gesamtschaden sofort direkt gegenüber dem Unfallveruracher, notfalls auch gerichtlich, geltend machen.