Schwenkbare AHK einklappen

  • Ich habe von meinem Örtlichen VW Händler folgende Info bekommen, die auch von meiner Versicherung bestätigt wurde.


    Wenn man eine schwenkbare AHK hat, muss diese bei Nichtbenutzen eingeklappt sein. Da bei einem Auffahrunfall sonst ein größerer Schaden beim Auffahrenden entsteht, könnte die andere Partei eine Beteiligung am Schaden einfordern.


    Bedeutete letztlich für mich beim T6 eine starre AHK zu bestellen, um dieser Gefahr zu entgehen.



    Gruß, Andreas

    George Best : "Ich habe viel Geld in meinem Leben für Frauen, Alkohol und schnelle Autos ausgegeben, den Rest habe ich sinnlos verprasst"

  • Bedeutete letztlich für mich beim T6 eine starre AHK zu bestellen, um dieser Gefahr zu entgehen.

    Vom Preis ja vom aussehen nein.
    Eine Ausklappbaren einmal am Auslöser ziehen einrasten fertig.
    Und umgedreht Auslöser ziehen einklappen fertig.
    Außer bei einer abnehmbaren AHK würde ich eine starre Kupplung nehmen!

  • Selten so einen Quatsch gehört, absolut nirgendwo ist das vorgeschrieben.

    Einzige Ausnahme: Die AHK verdeckt das Nummernschild!

    ( Oder eine einklappbare AHK wird rechtlich anders behandelt als eine abnehmbare AHK )

  • Ist leider tatsächlich so : Abnehmbare AHk müssen abgenommen werden, wenn kein Hänger am Haken, das gleiche gilt für Schwenkbare AHK.


    Hat bei mir allerdings noch nie jemand kontrolliert.

    Und bei meinem alten Winterwagen war die abnehmbare AHK so festgegammelt, das diese sich nicht mehr abnehmen liess. Das hat dann den TÜV-Prüfer nicht mal bei HU interessiert.


    VG Uwe

    Tiguan TSI R-Line

    BMW 4er Cabrio F33 Luxury Line

    Tiguan TSI Sound (Ehefrau) <3

  • Das hätte ich gerne mal schriftlich in einem belastbaren Dokument!


    Dieses Thema wird auch im Anhängerforum diskutiert und jeder, aber wirklich jeder, der meint, das wäre vorgeschrieben (inkl. Polizisten und Versicherungsmitarbeiter)

    ist nicht in der Lage, dafür den Beweis anzutreten ;)

    Das ist wohl auch so ein Mysterium, was nicht unbedingt glaubhafter wird, je öfter das erzählt wird?

    In der Betriebsanleitung steht auch nichts, ich habe extra noch mal nachgesehen.


    Ich lasse mich gerne eines Besseren belehren...


    (Ich klappe die übrigens immer bei Nichtgebrauch ein, weil´s ohne Anhänger einfach scheiße aussieht)

  • guten Morgen zusammen,


    Abnehmbare Anhängerkupplung

    Eine Vorschrift, wonach bei Fahrten ohne Anhänger eine abnehmbare Anhängerkupplung auch abgenommen werden muss, besteht nicht. Die Kupplung muss lediglich dann abmontiert werden, wenn dies in den Fahrzeugpapieren als Auflage gemacht wurde, z.B. weil der Kupplungskopf ohne Anhängerbetrieb sonst das Kennzeichen verdecken würde. Bei einem Auffahrunfall kann laut ARAG Experten allerdings eine vorhandene Anhängerkupplung den Schaden am Fahrzeug des Geschädigten vergrößern. Wenn eine abnehmbare Anhängerkupplung nicht demontiert ist, könnte wegen einer Erhöhung der Betriebsgefahr ein Mitverschulden und damit eine Verringerung der Ansprüche angenommen werden. Tipp: Um beim unvorsichtigen Rückwärtsfahren nicht selbst einen gravierenden Eigen- und Fremdschaden zu verursachen, sollte eine abnehmbare Anhängerkupplung außerhalb des Gespannbetriebes – trotz fehlender gesetzlicher Verpflichtung – entfernt werden.

    :) Grüße Matzfetter :thumbup:


    Das Leben ist zu kurz um schlechten Wein zu trinken.

  • Hier sei nur noch kurz ergänzend erwähnt, dass bei aller Information dazu, die ich im I-Net finden konnte, immer nur die Rede von abnehmbaren Kupplungen ist...

    und nicht von klappbaren AHK. Wie auch immer, augenscheinlich musste sich noch nie ein deutsches Gericht mit diesem Sachverhalt eingehender beschäftigen.

    Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass sich so manche unseriöse Versicherung - von denen ich eine ganz bestimmte jetzt mehrfach in Sachen zweifelhafter Schadensregulierung kennenlernen durfte - an solch´ zweideutigen Formulierungen "hochziehen" könnte!?


    Worüber ich bei meiner Recherche aber auch noch gestolpert bin:

    Ein Fahrradträger auf der AHK muss in die PKW-Fahrzeugpapiere eingetragen werden, sofern keine ABE vorliegt oder der Träger keine ECE-Abnahme besitzt!

  • Hallo zusammen,

    hier noch einige Ergänzungen zum Thma.

    Gesetzliche Bestimmungen

    Wenn Sie, Ihr an Ihrem / euren Auto eine Anhängerkupplung haben sind damit gesetzliche Bestimmungen verbunden. Auch wenn Sie mit einem Anhänger, Wohnwagen, Boots- oder Pferdetrailer unterwegs sind gibt es zahlreiche Regeln, an die Sie sich im In- und Ausland halten müssen.


    TÜV-Untersuchung

    In der TÜV-Untersuchung wird auch die Anhängerkupplungs-Konstruktion geprüft. Die Kugel Ihrer Anhängerkupplung darf keinen merklichen Verschleiß aufweisen und bei einer abnehmbaren Anhängerkupplung muss die Verriegelung einwandfrei arbeiten. Außerdem werden drei wichtige Anforderungen überprüft.


    Zulassung

    Die Anhängerkupplung muss zugelassen sein. Das ist auf dem Typenschild Ihrer Anhängerkupplung angegeben. Fehlt das Typenschild, dürfen Sie nur Anhänger ziehen, die einschließlich Ladung nicht mehr wiegen als 750 kg. Außerdem darf Ihr Anhänger einschließlich Ladung nicht mehr wiegen als das Zugfahrzeug gerade wiegt.



    Fahrtrichtungsanzeiger

    Ihr Auto muss beim Ziehen eines Anhängers an den Seiten mit Fahrtrichtungsanzeigern ausgestattet sein.


    Anhängerkupplung und Kugeldruck

    Das Gewicht, mit dem die Kupplung Ihres Anhängers, Wohnwagens, Boots- oder Pferdetrailers auf die Anhängerkupplung drückt, darf das vom Hersteller angegebene Gewicht (Stützlast) nicht überschreiten. Sie finden diesen Wert auf dem Typenschild Ihrer Anhängerkupplung. Sehen Sie außerdem auch in den Anleitungen für Ihr Auto und das zu ziehende Objekt nach – vielleicht werden hier andere Werte genannt. Dabei gilt: der niedrigste Wert ist maßgeblich und darf nie überschritten werden.


    Nummernschild muss sichtbar bleiben

    Die Anhängerkupplung darf das Nummernschild Ihres Autos nicht verdecken. Bei einer (teilweisen) Abdeckung müssen Sie das Nummernschild anderswo anbringen und die Nummernschildbeleuchtung anpassen. Alternativ können Sie eine Anhängerkupplung mit abnehmbarer Kugel verwenden.


    Änderungen

    Die gesetzlichen Bestimmungen für Anhängerkupplungen und Anhänger sind Änderungen unterworfen. Um über die aktuell geltenden gesetzlichen Bestimmungen informiert zu bleiben, empfiehlt es sich ab und zu auf der Website der Zulassungsbehörde (Straßenverkehrsamt) nachzusehen.

    :) Grüße Matzfetter :thumbup:


    Das Leben ist zu kurz um schlechten Wein zu trinken.