Kleiner Auffahrunfall!

  • Hallo,


    die Autos sind in Polen, Tschechien, Ungarn usw. zugelassen.
    Nur mit de mindest Versicherung und da ist meistens nicht viel zu holen.
    Meine Anwälte haben sich der Sache angenommen. Möchte mich auf
    ca. 1 - 1 ½ Jahre einstellen.


    Also ist mal wider Geduld angesagt.
    Werde weiter Berichten.

    :) Grüße Matzfetter :thumbup:


    Das Leben ist zu kurz um schlechten Wein zu trinken.

  • ... und immer noch keine Info von meinem RA, trotz entsprechender email meinerseits, der ignoriert einfach alles!
    So langsam weiß ich echt nicht mehr weiter?


    Eigentlich möchte ich ihm ganz gerne das Mandat entziehen, aber welcher andere RA soll da bei mittlerweile mehreren Zentimeter dickem Aktenmaterial noch "einsteigen"?
    Außerdem hatten wir das ja schon mal mit seiner Ex-Partnerin, meine Rechtschutzversicherung zeigte sich wenig begeistert und meine Nerven schlagen auch langsam Purzelbäume.
    Im Internet liest man von dieser Rechtschutzversicherung auch gerne von Kündigungen bei Rechtsfällen, bei mir jetzt 2 Fälle in 2 Jahren,
    davon hier 1x völlig unschuldig und im anderen Fall fühle ich mich zumindestens moralisch nicht zu 100% schuldig... gut, sah meine Haftpflichtversicherung eben anders.
    Ein Mitarbeiter meiner Rechtschutzversicherung teilte mir auch telefonisch mit, dass es gut gewesen sei, dass ich die schriftlich über den Ausgang der Gerichtsverhandlung informiert hätte,
    denn offiziell wissen die auch seit über einem Jahr nichts vom Ausgang der Verhandlung. Wäre eine entsprechende Info nicht Aufgabe meines RA gewesen?


    Von der gegnerischen Haftpflichtversicherung habe ich allerdings auch nichts mehr bezgl. möglicher Rückforderungen gehört,
    wobei die wohl auch erst meinen Rechtsvertreter (??) anschreiben werden!?

  • Moin Andreazzz,


    von dem Haftpflichtversicherer wirst Du keine Auskunft bekommen, weil diesen eine gültige Vollmacht von Deinem Rechtsanwalt vorliegt. Die Versicherer wollen sich keine doppelte Arbeit machen (erst dem Rechtsanwalt und dann nochmals dem Geschädigten die Entscheidung erläutern) zumal der Rechtsanwalt dafür vom Versicherer in der Regel bezahlt wird. Daher wirst Du erst Auskünfte bekommen, wenn Du das Mandat bei Deinem Rechtsanwalt gekündigt hast. Dies sollte schriftlich erfolgen.


    Wenn der Rechtsanwalt komplett untätig ist, hast Du lediglich 3 Möglichkeiten:


    1. Du wendest Dich an die für den Rechtsanwalt zuständige Rechtsanwaltskammer (siehe hier) und bittest diese eine Stellungnahme bei deinem Rechtsanwalt anzufordern und dir zur Verfügung zu stellen.
    2. Du kannst Deine Rechtsschutzversicherung bitten entsprechenden Kontakt mit dem Rechtsanwalt aufzunehmen und diesen um eine Stellungnahme zu bitten. Die Rechtsschutzversicherung sollte ein Interesse an Deiner ordentlichen Vertretung haben, damit die Rechtsanwaltskosten von dem Verursacher und nicht von der Rechtsschutzversicherung übernommen werden müssen.
    3. Du kannst Deinen Rechtsanwalt, per Einschreiben mit Fristsetzung von 14 Tagen, letztmalig um Stellungnahme bitten und diesen gleichzeitig informieren, dass du das Mandat kündigst, wenn innerhalb der Frist keine Stellungnahme erfolgt. Danach kannst Du das Mandat kündigen und die Herausgabe der Akte fordern, um dann einen anderen Rechtsanwalt (am Besten einen Fachanwalt für Verkehrsrecht) zu beauftragen.

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  • Mit meiner Rechtschutzversicherung hatte ich vor etwa 3 Wochen telefoniert und der Mitarbeiter wollte meinen RA "erinnern"!

  • Wenn der Unfallverursacher im Strafverfahren tatsächlich zugegeben hat, dass er den Unfall durch eine unmotivierte Bremsung absichtlich verursacht hat, wirst Du den Prozess leider sang und klanglos verlieren. Wenn der Versicherer den Vorschuss mit dem schríftlichen Hinweis überwiesen hat, dass die Zahlung unter Vorbehalt erfolgt, wirst du den Vorschuss leider an den Versicherer erstatten müssen. Den Gesamtschaden kannst Du nur direkt gegenüber dem Unfall-Verursacher geltend machen. Hoffentlich ist bei dem auch was zu holen.


    ... und genau so ist es, bzw. wird es wohl jetzt kommen:


    Die gegnerische Versicherung (HUK Coburg) hat jetzt ein Rechtsanwaltsbüro beauftragt, welches die 500,- Euro Vorrauszahlung von mir zurück haben will.
    Ich werde um eine Rücküberweisung wohl nicht herumkommen und danach will mein RA meinen Unfallgegner nach Rücksprache mit der Rechtschutz-Versicherung direkt auf die Zahlung
    von 960 Euro verklagen. Es geht also nun nach exakt 21 Monaten in die nächste Runde!

  • Hallo zusammen,
    alles das steht mir noch bevor, obwohl in erster Instanz recht bekommen aber laut Anwalt nicht recht haben. Auch in meinem Verfahren läuft alles sehr, sehr schleppend.
    Auch von der Gegnerischen Vers. Läuft die Gegenklage auf 50% Mitschuldig.


    wie sagt mein Anwalt, hier benötigen wir eine langen Atem.
    Berichte euch immerdar über den Stand der Dinge.

    :) Grüße Matzfetter :thumbup:


    Das Leben ist zu kurz um schlechten Wein zu trinken.