20" Suzuka Spurplatten ?

  • Danke White Tiger :) !

    Moin Dirk,das ist überhaupt kein Problem und dies inkl. Tieferlegungsfedern.

    Ich selbst habe an der Vorderachse 40 mm und an der Hinterachse 60 mm und das mit 30mm Federn. Das komplette Paket aus dem Hause Eibach.

    Schaue meinen Post auf der 2 Seite,da sind sogar Bilder mit beigefügt.

    Moin Zusammen,


    hat jemand auf der VA 22mm und auf der HA 30mm pro Seite von H+R mit den 20" Suzuka´s verbaut?


    Bilder wären super, bzw. geht das beim TÜV ohne Probleme drüber bei "original Tieferlegung R-Line"?


    Besten Dank schon mal für Eure Infos und Bilder dazu :-)! Schönen Sonntag noch...


    Grüße Dirk

  • Moin Dirk,das ist überhaupt kein Problem und dies inkl. Tieferlegungsfedern.

    Ich selbst habe an der Vorderachse 40 mm und an der Hinterachse 60 mm und das mit 30mm Federn. Das komplette Paket aus dem Hause Eibach.

    Schaue meinen Post auf der 2 Seite,da sind sogar Bilder mit beigefügt.

  • Moin Dirk,das ist überhaupt kein Problem und dies inkl. Tieferlegungsfedern.

    Ich selbst habe an der Vorderachse 40 mm und an der Hinterachse 60 mm und das mit 30mm Federn. Das komplette Paket aus dem Hause Eibach.

    Schaue meinen Post auf der 2 Seite,da sind sogar Bilder mit beigefügt.

    Und so etwas wird bei euch eingetragen? :/

  • Ja,war gar kein Problem,ist ja alles Freigängig. Natürlich nur per Einzelabnahmen nach Paragraph 21

    Bei uns wird nicht nur auf Freigängigkeit, sondern auch auf die Radabdeckung (Richtlinie 78/549/EWG) geschaut. Und die ist bei deiner Variante nicht mehr gegeben.

  • Aber sicherlich ist diese gegeben,sonst wäre es ja nicht vom Prüfer abgenommen worden !!!

    Du bist aus DE ich aus AT. Deshalb schrieb ich ja "bei uns"! Bei euch dürfen Felgenhorn und Reifenseitenwand über die Abdeckungen stehen, nur die Lauffläche muß abgedeckt sein. In AT muß das gesamte Rad (Reifen und Felge) im Bereich 30° vor und 50° nach der Radmittelachse komplett abgedeckt sein! Also null Chance mit deinen Verbreiterungen!

  • Stimmt,da hast du Recht. Echt Schade und Sorry,habe jetzt nicht darauf geachtet. In Österreich ist es schon viel schwieriger solch eine Kombination einzutragen bzw. gar nicht möglich.

    Habe aber auch ein Kollege in NRW und da hatte er auch Pech diese Kombination eingetragen zu bekommen. Ist halt immer Ermessungssache vom jeweiligen Prüfer sowie Bundesland.

    LG nach Österreich ?