Beiträge von White Tiger

    Stimmt,da hast du Recht. Echt Schade und Sorry,habe jetzt nicht darauf geachtet. In Österreich ist es schon viel schwieriger solch eine Kombination einzutragen bzw. gar nicht möglich.

    Habe aber auch ein Kollege in NRW und da hatte er auch Pech diese Kombination eingetragen zu bekommen. Ist halt immer Ermessungssache vom jeweiligen Prüfer sowie Bundesland.

    LG nach Österreich ?

    Moin Dirk,das ist überhaupt kein Problem und dies inkl. Tieferlegungsfedern.

    Ich selbst habe an der Vorderachse 40 mm und an der Hinterachse 60 mm und das mit 30mm Federn. Das komplette Paket aus dem Hause Eibach.

    Schaue meinen Post auf der 2 Seite,da sind sogar Bilder mit beigefügt.

    Hab jetzt gerade mal deine Bilder vorher/nachher angeschaut .
    Mal ehrlich,was will denn da schleifen oder Aufsetzen,das Fahrzeug ist doch hoch wie ein Bus und die Freigängigkeit ist allemal gegeben. Der Prüfer hat es voll und ganz ausgenutzt da er wie du schon geschrieben hast, am längeren Hebel sitzt.
    Ich selbst habe viel mit TÜV und Dekra zu tun aber so was, was dir widerfahren ist, habe ich noch nie erlebt.
    Frechheit Pur.
    Wünsche dir nach dem ganzen Stress und Ärger viel Spaß und allzeit Einengung und knitterfreie Fahrt.
    Grüße aus dem Breisgau
    Harry

    Warum hast dir keine mit ABE von Eibach gekauft? Wenn dein Fahrzeug keine Tieferlegung hat kannst an der Hinterachse bis zu jeweils 30 mm pro Seite Montieren sowie an der Vorderachse bis zu 25mm pro Seite. Erst in Verbindung mit Tieferlegung "müssen" diese per Einzelabnahme Abgenommen und Eingetragen werden, Sprich Paragraph 21.
    Ansonsten nicht!

    Verstehe ich echt nicht.....#Kopfschüttel.
    Bei mir war das absolut kein Problem.
    VA jeweils 25mm pro Seite und HA jeweils 30mm pro Seite. Das ganze mit 30mm Tieferlegungsfedern aus dem Hause Eibach wie die Spurplatten ebenso. Allerdings war das ganze eine Paragraph 21er Abnahme also Einzelabnahme.
    Manche Prüfer stellen sich aber auch echt an