Ja, ein Wildträger benötigt im Straßenverkehr in der Regel ein eigenes Licht (Beleuchtungseinrichtung).
Die entscheidenden Punkte laut Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und gängiger Rechtsprechung sind:
Verdeckung der Fahrzeugbeleuchtung: Sobald die Heckleuchten, Blinker oder das Kennzeichen des ziehenden Fahrzeugs durch den Wildträger (oder das darauf transportierte Wild) auch nur teilweise verdeckt werden, ist eine eigene Beleuchtungseinrichtung inkl. Wiederholungskennzeichen am Träger zwingend erforderlich.