Mit Tiguan und dem Wohnwagen von Kempten nach Landeck in Österreich über Füssen

  • Ich mach einen kleinen Schäkel durch und gut, gerade in der Werkbank gefunden :thumbsup:


    ... und 100 fahren darf ich in Ö auch, Gesamtgewicht des Gespanns unter 3500 kg, ich habe mal Dr.Google gefragt!

    Einmal editiert, zuletzt von Andreazzz ()

  • Hallo Andreazzz,


    darf ich fragen was der WoWa für ein zulässiges Gesamtgewicht hat.
    Mein Tiguan ist im Schein mit 2360 kg. und der WoWa mit 1800 kg.,
    somit sollte ich 80 km/h fahren. Bisher immer in Österreich mit
    100 km/h unterwegs und noch nie Probleme gehabt.


    Grüße Matzfetter

    :) Grüße Matzfetter :thumbup:


    Das Leben ist zu kurz um schlechten Wein zu trinken.

    Einmal editiert, zuletzt von Matzfetter ()

  • Tiguan zul. GG. 2120 kg (leergewicht lt. Paieren: 1490kg, tatsächlich: 1620kg) und der große Anhänger zul. GG. (kein WW) 1300 kg.
    Macht zusammen 3420 kg zul. GG. Damit darf Junior das Gespann noch mit seinem B-Führrerschein fahren und ich darf bis 1490 kg x 1,2 = 1788 kg Anhänger-GG in D auch noch 100 fahren.
    Laut WWW darf man auch in Ö Tempo 100 fahren, wenn das (zulässige? ) Gespann-GG nicht mehr als 3500 kg beträgt.


    Was den WW (max. Faktor 1.0) betrifft:


    Laut Aussage meines TÜV-Prüfers kann man sich das Leergewicht des Autos (incl. Fahrergewicht, vollem Tank und Sicherheitsausstattuing!) in den Papieren erhöhen lassen,
    dann dürfte ich in Deutschland mit einem


    WW bis 1490 Kg zul.GG und bei Änderung und Eintragung des tatsächlichen Leergewichts
    WW bis 1620 kg zul. GG also jeweils mit Tempo 100 fahren!


    Ansonsten darf ich 1800 kg unbegrenzt und 2000 kg bis 8% Steigung an den Haken nehmen und die Stützlast von 100 kg kommt noch oben drauf,
    da diese ja dem Zugfahrzeug zugerechnet wird.
    Hätte der Tiguan eine Einstufung als Geländewagen dürfte der Anhänger sogar schwerer als das zul. GG des Zugfahrzeugs sein - bis Faktor 1.5, max. bis 3500 Kg,
    dann aber natürlich nur bis Tempo 80!
    Diverse Firmen bieten für den Tiguan durch Austausch von Bauteilen zudem noch eine Anhängelasterhöhung an...
    Aber sowohl Leergewicht-Anpassung als auch Anhängelasterhöhung machen für mich wegen der Einstufung als PKW überhaupt keinen Sinn, brauche ich auch nicht!

  • Hallo Andreazzz,


    Danke für deine ausführliche Info.


    Wünsche ein schönes Wochenende, schöne Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr.


    Grüße Matzfetter

    :) Grüße Matzfetter :thumbup:


    Das Leben ist zu kurz um schlechten Wein zu trinken.

  • OK, danke für die Info, gucke ich mir mal über die Weihnachtsfeiertage an.
    War mir vollkommen unbekannt.

  • OK, danke für die Info, gucke ich mir mal über die Weihnachtsfeiertage an.
    War mir vollkommen unbekannt.

    Aber Vorsicht: Wenn Du die online bestellst, dann mindestens 18 Tage vorher. Alternativ kann man die digitale Vignette in Deutschland meines Wissens auch bei einem ADAC Stützpunkt erwerben, dann ist sie sofort gültig.

  • Ansonsten darf ich 1800 kg unbegrenzt und 2000 kg bis 8% Steigung an den Haken nehmen und die Stützlast von 100 kg kommt noch oben drauf,
    da diese ja dem Zugfahrzeug zugerechnet wird.


    Falsch, bzw. nicht ganz richtig, heute wieder was (beim TÜV) gelernt:
    Die Stützlast darf man eben gerade nicht immer pauschal auf das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers oben drauf rechnen.



    1. Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers ist kleiner als die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeug oder genauso hoch


    Das tatsächliche Gewicht des Anhängers darf in diesen Fällen nicht höher als das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers sein und die Stützlast darf nicht hinzu gerechnet werden!



    2. Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers ist größer als die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs


    ( Beispielswerte: zulässiges Gesamtgewicht Anhänger: 2000 kg; maximale Anhängelast Zugfahrzeug: 1800 kg; Stützlast: 100 kg )


    Das tatsächliche Gewicht des Anhängers darf in diesem Fall maximal 1900 kg betragen.
    Der Anhänger darf nämlich um die Stützlast von 100 kg höher als die maximal zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs beladen werden.
    Der Grenzwert für das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers wird nämlich nicht erreicht.


    Die Nutzlast des Zugfahrzeugs reduziert sich allerdings um die Stützlast und ggf. ist das Zuggesamtgewicht zu beachten!



    ... und noch was habe ich erfahren:


    Wenn ein Anhänger SDAH (=Starrdeichselanhänger) von einer amtlichen Prüfstelle zu einem Zentralachsanhänger umgeschrieben wird,
    kann unter gewissen Vorraussetzungen zum vormals zulässigen Gesamtgewicht die Stützlast hinzugerechnet werden.


    Ich hatte mich vor vielen Jahren schon einmal gewundert, wieso ich für meinen Eigenbauanhänger mit 750kg-Achse ein zul. GG von 800kg eingetragen bekommen hatte,
    weil ja ungebremste Anhänger nur bis 750kg zulässig sind.
    Hier wurde dann sogar Achse 1 mit 50kg und Achse 2 mit 750kg in den Fahrzeugbrief eingetragen, wobei Achse 1 offensichtlich die Auflage auf der Anhängerkupplung darstellt!
    Versteuert werden Zentralachsanhänger dann anscheinend wie Sattelauflieger!?

    Einmal editiert, zuletzt von Andreazzz ()


  • Plane mit Auto, Tiguan mit Wohnwagen (1800kg) von Kempten über Füßen, Reutte,
    Landeck (Österreich) , Rechenpass nach Meran zu fahren. Zeitraum Mai - Juni 2019

    Hattest Du die Tour eigentlich noch gemacht?