Beiträge von Matzfetter

    hallo torry333,

    schau doch mal hier in diesem Link

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    da kannst du wenn du active Display DEIn eigen nennst dein Display vergrößern und siehe da die 30, 50 usw

    zusehen.


    hallo Gert,


    mein letzter Ölwechsel mit dem Öl 5-30 welches ich über den Freundlichen bezogen habe war incl. Ölfilter, Ablassschraube und MwSt. Für meinen VWT5/2 lag bei ca. 270 €.

    Deshalb habe ich beschlossen mein Öl im Netz zu kaufen und zahle für 5 Liter 45€ incl. Versand.

    hallo Gert,


    du hast die Möglichkeit das original Öl selbst zu besorgen.
    Kostet im Netz ca. 45€ für 5 Liter zuzüglich die Entsorgung

    durch den Freundlichen. Hier habe ich bisher immer um die

    12,59€ inkl. MwSt. für die Entsorgung der 5 Liter gezahlt.

    hallo Klaus,

    ich selbst fahre den 2,0 tdi mit 239 PS.

    Mein Verbrauch liegt im Durchschnitt bei 7,6 l Diesel inkl. Anhänger (1280 kg )

    Der Hängerbetrieb macht ca 1/5 der Fahrten aus. Ich bin vollauf zufrieden.

    Hallo zusammen,

    hier noch einige Ergänzungen zum Thma.

    Gesetzliche Bestimmungen

    Wenn Sie, Ihr an Ihrem / euren Auto eine Anhängerkupplung haben sind damit gesetzliche Bestimmungen verbunden. Auch wenn Sie mit einem Anhänger, Wohnwagen, Boots- oder Pferdetrailer unterwegs sind gibt es zahlreiche Regeln, an die Sie sich im In- und Ausland halten müssen.


    TÜV-Untersuchung

    In der TÜV-Untersuchung wird auch die Anhängerkupplungs-Konstruktion geprüft. Die Kugel Ihrer Anhängerkupplung darf keinen merklichen Verschleiß aufweisen und bei einer abnehmbaren Anhängerkupplung muss die Verriegelung einwandfrei arbeiten. Außerdem werden drei wichtige Anforderungen überprüft.


    Zulassung

    Die Anhängerkupplung muss zugelassen sein. Das ist auf dem Typenschild Ihrer Anhängerkupplung angegeben. Fehlt das Typenschild, dürfen Sie nur Anhänger ziehen, die einschließlich Ladung nicht mehr wiegen als 750 kg. Außerdem darf Ihr Anhänger einschließlich Ladung nicht mehr wiegen als das Zugfahrzeug gerade wiegt.



    Fahrtrichtungsanzeiger

    Ihr Auto muss beim Ziehen eines Anhängers an den Seiten mit Fahrtrichtungsanzeigern ausgestattet sein.


    Anhängerkupplung und Kugeldruck

    Das Gewicht, mit dem die Kupplung Ihres Anhängers, Wohnwagens, Boots- oder Pferdetrailers auf die Anhängerkupplung drückt, darf das vom Hersteller angegebene Gewicht (Stützlast) nicht überschreiten. Sie finden diesen Wert auf dem Typenschild Ihrer Anhängerkupplung. Sehen Sie außerdem auch in den Anleitungen für Ihr Auto und das zu ziehende Objekt nach – vielleicht werden hier andere Werte genannt. Dabei gilt: der niedrigste Wert ist maßgeblich und darf nie überschritten werden.


    Nummernschild muss sichtbar bleiben

    Die Anhängerkupplung darf das Nummernschild Ihres Autos nicht verdecken. Bei einer (teilweisen) Abdeckung müssen Sie das Nummernschild anderswo anbringen und die Nummernschildbeleuchtung anpassen. Alternativ können Sie eine Anhängerkupplung mit abnehmbarer Kugel verwenden.


    Änderungen

    Die gesetzlichen Bestimmungen für Anhängerkupplungen und Anhänger sind Änderungen unterworfen. Um über die aktuell geltenden gesetzlichen Bestimmungen informiert zu bleiben, empfiehlt es sich ab und zu auf der Website der Zulassungsbehörde (Straßenverkehrsamt) nachzusehen.

    guten Morgen zusammen,


    Abnehmbare Anhängerkupplung

    Eine Vorschrift, wonach bei Fahrten ohne Anhänger eine abnehmbare Anhängerkupplung auch abgenommen werden muss, besteht nicht. Die Kupplung muss lediglich dann abmontiert werden, wenn dies in den Fahrzeugpapieren als Auflage gemacht wurde, z.B. weil der Kupplungskopf ohne Anhängerbetrieb sonst das Kennzeichen verdecken würde. Bei einem Auffahrunfall kann laut ARAG Experten allerdings eine vorhandene Anhängerkupplung den Schaden am Fahrzeug des Geschädigten vergrößern. Wenn eine abnehmbare Anhängerkupplung nicht demontiert ist, könnte wegen einer Erhöhung der Betriebsgefahr ein Mitverschulden und damit eine Verringerung der Ansprüche angenommen werden. Tipp: Um beim unvorsichtigen Rückwärtsfahren nicht selbst einen gravierenden Eigen- und Fremdschaden zu verursachen, sollte eine abnehmbare Anhängerkupplung außerhalb des Gespannbetriebes – trotz fehlender gesetzlicher Verpflichtung – entfernt werden.