Beiträge von Tig-R-Line

    Dann hast du wohl den Fernlichtassistent.
    Dieser erkennt, unter anderem, den Gegenverkehr und regelt den linken Scheinwerfer (blendfrei für den Gegenverkehr) zurück.


    Damit wäre alles in bester Ordnung!

    Genau, die "normalen" LED-Scheinwerfer sind NICHT Serie, die gibt es serienmäßig erst ab Highline.
    Trendline und Comfortline haben serienmäßig nur Halogenscheinwerfer, beim Trendline und Comfortline können die LED-Scheinwerfer (optional) konfiguriert werden. Nur beim Highline lässt sich das Active Lighting System (ALS) zu den LED-Scheinwerfern dazukonfigurieren, beim R-Line Exterieur ist das ALS jeweils inklusive.

    ...ich hatte einige meiner Autos tunen lassen (unter anderem Golf V GTI, Golf 6R, Audi RS 5)


    Sogenannte Chiptuner an der Ecke spielen einem Standart Tuning Software auf und erzählen dann, der Wagen hat nun xxxPS und xxxNm Drehmoment (meistens völlig überzogen und NICHT nachvollziehbar). Der Tuner kennt nicht einmal die Ausgangssituation, streut der zu tunende Motor nach oben, oder nach unten? - Das alleine würde ja schon das Ergebnis (mitunter beträchtlich) beeinflussen.
    In dieser Pauschal-Software sind einfach und simpel ein paar Parameter nach oben gezogen..., das war's. - Klar, der Wagen läuft im ersten Moment spürbar besser, aber auf Dauer kann dieses Pauschal-Tuning sehr schädlich sein, denn dieser Tuner kann überhaupt nicht nachvollziehen ob beispielweise der Zündzeitpunkt wirklich passt und der Wagen nicht etwa zu mager läuft...
    Bei einem solchen Tuner hatte ich es mal, dass bei einem Turbolader lediglich 9 von 13 Parametern (4 schwer zugängliche Parameter) eingestellt waren, das hätte früher oder später zu einem kapitalen Motorschaden führen können.


    Meine Favoriten sind Tuner mit Rollenprüfstand, welche genau wissen was sie da machen.
    Alle meine Autos mit Tuning bekamen ein sogenanntes tune up auf dem Prüfstand (ca. 3 bis 5 Stunden Arbeit) dabei wurde das "individium "Motor" exakt mit neuer Software versehen, natürlich unter Berücksichtigung von der zu tankenden Kraftstoffqualität (Normal- oder Premiumkraftstoff). Dazu gehört dann auch eine Anpassung der Getriebesoftware (DSG) und die Berücksichtigung von verbauter (nicht serienmäßiger) Hardware (Abgasanlage, Luftansaugung, Einspritzdüsen usw.) - zudem hat man dann auch ein ehrliches / beweisbares Ergebnis, z.B. gemessen nach EWG.


    ...der Tiguan eignet sich in meinen Augen so oder so nicht für ein Tuning, er ist von Haus aus schon unsportlich "hoch sieben", dazu gehören eine schlechte Aerodynamik, hohes Gewicht, sehr langsames DSG und generell super schlechte Fahrwerte in der Ausganssituation (Beschleunigung, Schaltzeiten, V-Max). Beim Tiguan sollte man sich damit abfinden, eher einen (schicken) Low-Rider zu fahren. - Zu den beliebtesten Chip-Tuning Objekten gehört der Tiguan so oder so ganz sicher nicht, da gibt es andere Modelle...


    Um mit einem Chip-Tuning beim Tiguan (Beispiel 1,4 / 150PS) z.B. von 250 Nm auf 300Nm und bei der Endgeschwindigkeit von 198Km/h auf 203Km/h, oder bei der Beschleunigung von 0Km/H auf 100Km/h von 9,4 Sekunden auf 8,9 Sekunden zu kommen lohnt sich das nicht (ist eher ein teuer bezahlter Witz), da fährt einem trotzdem jeder Golf oder Polo davon... - Vor allem verliert man in der Regel jeglichen Garantieanspruch vom Hersteller. Und Vorsicht: Tuner, welche "mit Garantie" verkaufen, meinen oftmals lediglich eine garantierte Funktion der Software, nicht aber eine Kostenübernahme im Schadensfall!!!

    <X Absolut furchtbar diese Kisten, da passen ja überhaupt keine Details und Proportionen, ganz schlimm sind diese Coupe-artigen Türen ohne Fensterrahmen... :/
    X( Schade das es den Tiguan nicht von namenhaften Herstellern gibt.

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seiner Verhandlung, beginnend am 10.4.2018, mit der Urteilsverkündung am 15.5.2018 die beweiszweckdienliche Nutzung von sogenannten Dashcams zugelassen (BGH / Aktenzeichen: VI ZR 233/17).



    Was ist eine "Dashcam"?
    Dashcams sind Minikameras, die an der Windschutzscheibe oder auf dem Armaturenbrett befestigt werden und die eigene Fahrt/den Vekehr aufzeichen.



    Bisher:
    Bisher waren solche Aufnahmen im deutschen öffentlichen Straßenverkehr aus datenschutzrechtlichen Gründen verboten, bzw. heftig umstritten und höchstens zu privaten Zwecken (z.B.: als Urlaubsvideo) geduldet. Wer bisher solche Aufnahmen vor Gericht brachte musste damit rechnen selbst, wegen Verletzung der Datenschutzordnung, "bestraft" zu werden. Allerdings waren manche Gerichte auch bereit solche Aufnahmen anzuerkennen.


    Dashcams sind z.B. in Russland seit Jahren schon sehr beliebt und es gibt (wahrscheinlich aufgrund einer anderer Gesetzgebung) haufenweise Videos auf den bekannten Internetportalen.



    Neu:
    Aufnahmen mit einer solchen Kamera dürfen in Deutschland weiterhin (auch nach dem Urteil) aus datenschutzrechtlichen Gründen NICHT veröffentlicht werden (z.B.: YouTube usw.). - Aber: Kommt es zu einem Unfall, dürfen die Aufnahmen gesichert und bei Streitigkeiten vor Gericht als Beweismittel verwendet werden. - Die Kameras dürfen übrigens (von privat) auch nicht zur strafrechtlichen Verfolgung von Verkehrs-Rowdy genutzt werden (ähnlich wie "Knöllchen-Horst" im Harz).



    ...ich find's gut! :thumbup:
    Vor allem wenn man bedenkt, dass Polizei, Verkehrsverbände usw. an jeder Ampel/Kreuzung/Brücke/Tunnel usw. Kameras haben und damit die Öffentlichkeit, also auch Privatleute filmen und die Aufnahmen auch nutzen (unter Anderem: zur Aufklärung von Straftaten)... - "Gleiches Recht für alle"!