Hallo,
sicherlich dem Leistungsgewicht geschuldet.
Was kann man von einem Fahrzeug verlangen was untermotorisiert ist.
Das Eigengewicht zuzüglich. dem Anhängergewicht da wird der kleine
gewiss keine leichte Aufgabe haben.
Hallo,
sicherlich dem Leistungsgewicht geschuldet.
Was kann man von einem Fahrzeug verlangen was untermotorisiert ist.
Das Eigengewicht zuzüglich. dem Anhängergewicht da wird der kleine
gewiss keine leichte Aufgabe haben.
Hallo,
sorry, da hätte ich mit Anwalt eine Wandlung angestrebt.
500 km und Motor kaputt, geht gar nicht.
Hallo Andreas,
meine wurde ohne große Diskussion durch den freundlichen umgetauscht.
Hallo,
hier kann ich Uwe nur Zustimmen!
Guten Morgen,
kann mir nicht vorstellen das sich hier etwas automatisch Umstellt!
Kenne das Prozedere aus meinen jungenTagen des Reisens, durch England und Schottland. Hier müssten wir die Scheinwerfer noch ankleben. Das soll heute Automatisch funktionieren, unvorstellbar.
Hallo zusammen,
Bereifung – Wie lange gilt ein Reifen als „neu“? - RA Wellßow-Gollan
Das Augenmerk von Kraftfahrern liegt häufig auf Kriterien wie Verbrauch, Motorleistung, etc.. Das Fahrverhalten eines Fahrzeuges wird aber auch wesentlich durch die Bereifung beeinflusst. Im Vordergrund steht hier natürlich die Frage der Fahrsicherheit. Welche Bedeutung eine Bereifung hat, wird im Motorsport allzu deutlich, wo in diesem Zusammenhang auch vom „schwarzen Gold“ gesprochen wird. Die Kriterien im allgemeinen Straßenverkehr sind natürlich andere als die im Motorsport. Gleichwohl sollte man der Bereifung entsprechende Aufmerksamkeit schenken. Dies gilt nicht nur zur Frage der zulässigen Profiltiefe. Auch wenn die Mindestprofiltiefe noch besteht, so wird man bei einem Starkregen schnell feststellen, dass es zum Aufschwimmen des Reifens – also Aquaplaning – kommt. Selbst wenn die Mindestprofiltiefe des Gesetzgebers eingehalten ist, besteht also eine erhebliche Unfallgefahr.
Von ebenso großer Bedeutung ist aber auch die Frage des Alters eines Reifens. Nicht nur wir Menschen altern, sondern auch die Bereifung altert. Der Reifen bzw. die Reifenoberfläche besteht aus einem Materialmix. Die „Weichmacher“ diffundieren, mit dem Ergebnis, dass die Haftfähigkeit eines Reifens, unabhängig von der Profiltiefe, mit zunehmendem Alter abnimmt. Je neuer ein Reifen, desto besser ist dessen Haftfähigkeit. Aber wann gilt ein neu gekaufter Reifen als „rechtlich neu“?
Nach der DIN 7716 und der ISO 2230 bestehen technische Normen, wonach gegen die Lagerung von Reifen bis zu einer Zeitdauer von fünf Jahren keinerlei Bedenken bestehen, vorausgesetzt die Lagerung ist ordnungsgemäß. Hierzu gehört, dass die Reifen trocken gelagert werden, wie auch, dass die Reifen keiner großen Hitze bzw. Sonneneinstrahlung ausgesetzt werden. Es stellt sich jedoch die weitere Frage, ob bei Neukauf von Reifen der Kunde nun akzeptieren muss, dass die Produktion des Reifens seit Kauf fünf Jahre zurückliegt? Hierzu gibt es unterschiedliche Urteile. Bislang jedoch nur von Amtsgerichten. Dass sich bislang noch keine Oberlandesgerichte oder der Bundesgerichtshof mit dieser Frage beschäftigt haben, mag daran liegen, dass es aufgrund „schadhafter Neureifen“ noch nicht zu Verfahren mit hohen Schadensersatzforderungen kam bzw. in solchen Fällen der Verkäufer bzw. Hersteller des Reifens außergerichtlich Zahlung erbracht hat.
Wie erkenne ich überhaupt das Alter bzw. das Produktionsdatum eines Reifens?
Das Produktionsdatum, d. h. Monat und Jahr, ist in den Reifen eingeprägt und befindet sich auf der Reifenflanke, dort mit dem Kürzel DOT. Nach der DOT erfolgt eine Zahlenkombination, wie beispielsweise 0513. Dies bedeutet, dass der Reifen in der fünften Woche im Jahre 2013 hergestellt wurde. Anhand dieser Kennung können auch Laien ohne weiteres das Produktionsdatum des Reifens erkennen.
Es gibt leider unterschiedliche Urteile dazu, ab wann der Kunde einen Reifen nicht mehr als „neu“ dem Verkäufer abnehmen muss. Hierzu einzelne Entscheidungen:
Im Ergebnis sollte ein Käufer eines „Neureifens“ überlegen, dass er dem Reifenhändler den Reifen nicht abnimmt, soweit das Produktionsdatum (DOT) älter als drei Jahre ist bzw. zumindest eine schriftliche Bestätigung darüber verlangen, dass der Reifen ordnungsgemäß gelagert wurde. Bei einem Reifenhändler vor Ort, der Ihnen einen für Ihr Fahrzeug passenden Reifen anbietet, können Sie zuvor das Produktionsdatum (DOT) erfragen, bevor Sie den Reifen kaufen. Erfahrungsgemäß ist dies bei Kauf via Internet nicht möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo Andreazzz,
das ist die Bürokratie in diesem Lande. Bleibt ruhig
und lasse es durch Deinen Anwalt klären.
Grüße Matzfetter
Ps. Kannst du dich noch an meinen Kommentar Auffahrunfall erinnern.
Keine Schuld durch mich, der Auffahrunfall wurde durch den Mitbeteiligen
Billigend herbei geführt.
Warte nur noch auf die Verhandlung die laut Aussage meines AW gegen Ende des Jahres sein wird. Deshalb kann ich noch keine Einzelheiten mitteilen.
Gruß Matzfetter
Hallo zusammen,
mache es wie Rudi, seit meinem ersten Ölwechsel an einem T5
Der Preis hatte mich fast aus den Schuhen geholt.
Habe noch mal den Preis für euch laut alter Rechnung aus 2013.
Mit Filter, Ölablassschraube und natürlich Öl Longlife.
Hatte kurzzeitig Schnabatmung.
Aufgerufen hat die Werkstatt damals 389.71€
Grüße Matzfetter