Anhängelast in Abhängigeit zur Steigung?

  • Bei meinem Tiguan gibt es die Eintragung Anhängelast 1800 kg (ohne Auflagen?) und 2000 kg bis 8% Steigung im Zusatzfeld unter Bemerkungen.

    Nun habe ich gestern das Auto eines Bekannten zur Werkstatt gebracht, der Anhänger mit einem zul. GG. von 2,5to müsste so um die 1850 +/- 50kg (geschätzt) gewogen haben.

    Ich befuhr dabei eine 14%-Steigungsstrecke... anschließend gab es dann die Diskussion, ich dürfte das nicht!

    Bei Steigungen ab 12% und größer soll in Deutschland grundsätzlich durch Schilder an der Straße darauf hingewiesen werden.

    Hintergrund der Diskussion war nun, dass die Freigabe der höchstzulässigen Anhängelast von VW bei einer 12%-Steigung geprüft wird (5x anfahren innerhalb von 5min o.ä.),

    aber keine Steigungs-Begrenzung für die 1800 kg in CoC oder Fahrzeugschein vermerkt ist, während die Angabe 12% aber in der Bedienungsanleitung nachzulesen ist.

    Interessant ist sicherlich auch, dass einer der Beteiligten in seinen Papieren nachgesehen hat und Gewichtsbegrenzungen bis 10% und bis 14% explizit in der Zulassungsbescheinigung eingetragen hat.

    Da mich diese Sache einfach interessiert, habe ich nun heute morgen einen Bekannten bei der Polizei um eine Info gebeten.


    So, und jetzt kommt´s:

    In diversen Internet-Foren gibt es völlig unterschiedliche Auffassungen, in StVO oder StvZO habe ich vergeblich gesucht.

    Bei der Polizei war man nun der Meinung (nicht rechtssicher!), dass es mir ohne ausdrückliche Begrenzung in den Fahrzeugpapieren erlaubt wäre, durchaus Steigungen größer als 12% zu befahren.

    Noch besser: Steigungen ohne Hinweisschild würden rein rechtlich nicht mal existieren und es gäbe auch keine Grundlage für das Befahren Buß- oder Verwarnungsgelder zu verlangen!

    Würde das Gespann aber für andere Verkehrsteilnehmer eine vermeidbare Behinderung darstellen, wäre es möglich, eine Strafe gemäß Bußgeldkatalog zu verhängen.



    Jetzt bin ich genauso schlau wie vorher, weiß jemand hier vielleicht, wie ich diese (nicht vorhandene Angabe) 12% interpretieren muss?

  • Endlich Durchblick in den Anhängelast-Vorschriften

    Gefunden in der Zeitschrift Caravaning


    Rund um die Anhängelast existieren auch etliche kaum bekannte Fakten. Wir sind einigen davon auf den Grund gegangen und klären drei Dinge, die jeder Gespannfahrer wissen sollte.



    Philipp Heise
    01.01.2021

    Hand aufs Herz: Haben Sie als routinierter Caravaner schon mal das Kapitel Anhängerbetrieb in einer Bedienungsanleitung nachgeschlagen? Falls nicht, möchten wir es hiermit empfehlen, denn genau dort findet sich bei vielen Modellen die Basis für unseren ersten Fall.


    1. Fakt: Anhängelast bis 8 oder 12 % Steigung?


    Im Kontext der zulässigen Anhängelast tauchen immer wieder zwei Angaben auf: 12 und 8 Prozent Steigung. Aber was bedeutet das? Darf man keine steileren Anstiege befahren? Hier die Fakten.

    [Blockierte Grafik: https://imgr1.caravaning.de/Ratgeber-Anhaengelast-Caravan-169Inline-c55feca7-1746306.jpg]BMWWo genaudie Beschränkung von 12 Prozent in der BMW-Betriebsanleitung herkommt, ist vielen nicht klar.

    Ein Beispiel liefert der Ausschnitt aus dem BMW-Handbuch. Wobei sich schnell die Frage aufdrängt, wo die Beschränkung mit den zwölf Prozent Steigung eigentlich herkommt. Die Antwort liefert die EU-Verordnung 1230/2012. Sie gibt unter anderem Prüfbedingungen vor, die jeder Pkw erfüllen muss, bevor er zum Zugfahrzeug wird.

    Punkt fünf behandelt das Anfahrvermögen an Steigungen. Hier heißt es: Es muss möglich sein, mit einem Zugfahrzeug mit einer Fahrzeugkombination an einer Steigung von mindestens zwölf Prozent innerhalb von fünf Minuten fünfmal anzufahren. Irritierend ist dabei die Formulierung "mindestens", da zwölf Prozent ja anschließend meist als Maximalwert aufgeführt werden.

    Aber: Freiwillig härter prüfen als gefordert tut wohl kein Hersteller seine Autos. Präzisiert wird die Fahrzeugkombination im Punkt 5.2, wo es sinngemäß heißt: Bei der Durchführung müssen Fahrzeug und Anhänger gemäß der technisch zulässigen Gesamtmasse der Fahrzeugkombination beladen sein.

    Spannend wird es bei der Frage, ob es sich bei dem Vermerk in der Bedienungsanleitung um eine Regel, also ein Limit, oder um eine Empfehlung handelt. Opel formuliert für den Insignia schon weniger rigoros und lässt rein subjektiv mehr Auslegungsspielraum. Bei den Importmodellen von Hyundaiund Kia wird die Steigungsgrenze im Handbuch noch weicher definiert. Die zwölf Prozent finden keine direkte Erwähnung.

    Erst auf Rückfrage bei Kia klingt die Antwort dann doch nach Limit. Auf die Bitte, die erste Antwort nochmals zu straffen, heißt es: "Alle Fahrzeuge sind auf zwölf Prozent Steigung geprüft. Kia bietet darüber hinaus keine weitere Freigabe an."


    Das Interview mit Kia im Detail:


    [Blockierte Grafik: https://imgr1.caravaning.de/Ratgeber-Anhaengelast-Caravan-169Inline-cfba197-1746309.jpg]Ingolf PompeWelche Angaben macht Kia zur Anhängelast?

    Gibt es auch bei Kia eine Empfehlung oder eine Limitierung auf maximal 12 % Steigung im Gespannbetrieb?

    Die 12 % Steigung ergeben sich aus der EG-Richtlinie. Alle Modelle von Kia werden anhand der EG-Richtlinie und den entsprechenden Prüfvoraussetzungen mit 12 % Steigung geprüft. Es obliegt dem Hersteller, Anhängelasten bei größeren Steigungen freizugeben. Solche werden von Kia aktuell nicht angeboten, also gelten auch bei uns die Anhängelasten bis 12 %.

    Zieht das Befahren einer mehr als 12%igen Steigung mit Anhänger im Falle eines Defektes das Erlöschen der Fahrzeuggarantie nach sich?

    Eine Überschreitung der Steigung von 12 % führt nicht grundsätzlich dazu, dass kein Anhängerbetrieb zulässig ist. Allerdings sollte sich der Fahrzeugführer bewusst sein, dass es bei voller Ausnutzung des Zuggesamtgewichts und entsprechend höheren Steigungen zu Schäden kommen kann, die dann im kausalen Zusammenhang mit einer überhöhten Belastung tatsächlich zum Ausschluss der Garantie führen, was z. B. auch bei einer Überladung des Fahrzeugs zutrifft.


    Das sagt der TÜV-Süd


    Da das Testprozedere für alle Fahrzeuge identisch ist, bringt es der TÜV-Süd mit seiner Antwort auf den Punkt:

    Zitat
    "Der Fahrzeugführer ist in der Pflicht, nur die Straßen zu befahren, die er mit seiner Fahrzeugkombination befahren kann und darf."

    Übrigens: Die Hersteller sichern sich mit den Beschreibungen in den Bedienungsanleitungen bezüglich Produkthaftungsansprüchen zusätzlich ab. Bei Überschreiten der Grenzen ist nicht gesichert, dass das Fahrverhalten des Fahrzeugs gesichert oder die Motorleistung ausreichend ist, um mehrfach am Berg anfahren zu können.

    Der Fahrzeugführer ist in der Pflicht, nur die Straßen zu befahren, die er mit seiner Fahrzeugkombination befahren kann und darf. In diesem Fall dann also eine maximale Steigung von 12 %. Viele Hersteller geben auch zwei Anhängelasten an. Eine etwas höhere, die bis maximal 8 % Steigung genutzt werden darf, und eine niedrigere, mit der die gesetzlichen Anforderungen der 12 % Steigung noch erfüllt werden.

    Es gilt: Auf der sicheren Seite ist, wer Steigungen über zwölf Prozent meidet. Dabei helfen zum Beispiel Autoclubs wie der ACE. Unter dem Link finden sich gebündelte Informationen wie Höhe, Steigung und Caravan-Eignung der meisten Alpenpässe.


    2. Fakt: Mehr Höhe, weniger Anhängelast


    Mit dem Sauerstoffgehalt in großen Höhen nimmt auch die Leistung von Verbrennungsmotoren ab. Als Folge reduzieren etliche Hersteller die Anhängelast ab 1000 Meter NHN.

    [Blockierte Grafik: https://imgr1.caravaning.de/Ratgeber-Anhaengelast-Caravan-169Inline-2f9869fd-1746313.jpg]KiaMehr Höhe, weniger Anhängelast: Das berücksichtigt auch Kia in seiner Bedienungsanleitung.

    Der dargestellte Passus, dass die Anhängelast mit zunehmender Höhe reduziert werden muss, findet sich nicht bei allen Herstellern. Legt man die Angaben von Opel, Mazda und Kia zugrunde, bedeutet dies, dass ein voll beladenes Fahrzeug mit einer zulässigen Anhängelast von 2000 Kilogramm am Alpen-Camping Nauders auf 1455 Meter Höhe über Normalnull nur noch etwa 1700 Kilogramm ziehen darf.

    In der Praxis zählen bei einer Polizeikontrolle aber nur die Eintragungen im Fahrzeugschein. Kommt es allerdings zu einem nachweisbaren Überlastungsschaden aufgrund von Überladung und Überlastung in großer Höhe, könnte der Hersteller Garantieleistungen verweigern.


    3. Fakt: Höhere zulässige Gesamtmasse im Gespannbetrieb


    In einigen Fahrzeugscheinen finden sich Zusatzeinträge, welche die Hinterachslast oder in einigen Fällen sogar die zulässige Gesamtmasse erhöhen. Für Camper ist das ein echter Vorteil. Aber hat die erhöhte Gesamtmasse auch Auswirkungen auf den gewichtsbegrenzten B-Führerschein?

    [Blockierte Grafik: https://imgr1.caravaning.de/Ratgeber-Anhaengelast-Caravan-169Inline-9e74d175-1746316.jpg]Archiv

    Wer seinen Führerschein nach dem 1. Januar 1999 gemacht hat, der muss beim Ziehen von Anhängern die Gesamtmassen genau im Blick haben. Grund: Der europäische B-Führerschein begrenzt die Gesamtmassen der Kombination auf 3,5 Tonnen. Anders als beim offenen Führerschein zählt hier aber nicht das Realgewicht der beiden Fahrzeuge, sondern die Summe aus deren zulässigen Gesamtmassen.

    Erhöht nun der Hersteller im Freitextfeld (22) die zulässsige Gesamtmasse (F.1/F.2) im Anhängerbetrieb, kann dies die 3,5-Tonnen-Grenze sprengen. Zum Glück gibt der Fahrlehrerverband BW Entwarnung: Der Zusatzeintrag ist fahrerlaubnisrechtlich bedeutungslos.


    Das sagt der Fahrlehrerverband BW


    Gemäß den Vorgaben der Fahrerlaubnisverordnung (FeV § 6 Abs. 1 Satz 2) wird die zusätzliche Gesamtmasse (zGM) einer Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger ausschließlich aus der Summe der zulässigen Gesamtmassen der Einzelfahrzeuge – ohne Berücksichtigung von Stütz- oder Aufliegelasten – errechnet. Somit sind ausschließlich die Angaben im jeweiligen Feld F.1/F.2 der Zulassungsbescheinigung relevant. Die Angaben im Feld 22 der Zulassungsbescheinigung sind fahrerlaubnisrechtlich bedeutungslos.

    Unter fahrerlaubnisrechtlichen Gesichtspunkten beträgt die zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs, das zur Zulassungsbescheinigung rechts gehört, 2545 kg. Um innerhalb der Grenzen der Fahrerlaubnisklasse B (= zulässige Gesamtmasse der Kombination max. 3500 kg) zu bleiben, dürfte ein Anhänger mit einer zGM von maximal 955 kg angehängt werden.


    ich hoffe das es euch nicht noch mehr verunsichert hat.

    :) Grüße Matzfetter :thumbup:


    Das Leben ist zu kurz um schlechten Wein zu trinken.

    Einmal editiert, zuletzt von Matzfetter ()