Richtiges Verhalten an roter Baustellen-Ampel?

  • Bei uns gibt es zur Zeit eine Baustellenampel auf einer Hauptstraße mit Geradeaus- und Linksabbiegerspur!
    Die Ampel steht rechts am Fahrbahnrand und ist für die Linksabbieger teilweise schlecht zu sehen, bzw. durch rechts stehende Fahrzeuge (LKW, Busse) auch manchmal verdeckt.
    Die eigentliche Baustelle beginnt erst etwa 50m hinter der Ampel.
    Links geht es auf unseren Firmenparkplatz mit einer Ein- und einer Ausfahrt.
    Exakt zwischen der Aus- und der Einfahrt links steht nun etwa im 90 Grad-Winkel zur Straße (ganz leichte Kurve!) besagte Ampel rechts.
    Ich bin der Meinung, bei roter Ampel habe ich als Linksabbieger zu warten und darf keinesfalls die rote Ampel überffahren = Rotlichtverstoß,
    da die Ampel eben noch vor der Einfahrt steht.
    Wenn ich nun vor der roten Ampel warte, werde ich ständig angehupt und genötigt, durchzufahren und trotz roter Ampel abzubiegen.
    Eigentlich biegt da jeder nach links ab, sei es nun, um tatsächlich unsere Firma anzufahren oder einfach über unseren Parkplatz die nervige Ampel zu umfahren.


    Ich hatte die Bauarbeiter vor unserer Firma mal gebeten, die Ampel einige Meter zu verschieben.
    Dies´wurde abgelehnt, weil der Aufstellungsort exakt in den Bauplänen der Behörde vorgeschrieben zu sein scheint!?


    Jetzt entbrannte auch bei uns auf der Firma eine heftige Diskussion über die Rechtmäßigkeit des "Überfahrens" und die Mehrheit ist der Meinung,
    dass die rote Ampel lediglich für die Baustellendurchfahrt Geltung hätte und man dennoch trotz roter Ampel links abbiegen dürfe.
    Wie wird das hier gesehen?


    Danke schon mal vorab für Eure Einschätzung - Andreas

  • Ich denke Du handelst richtig.
    An der Ampel ist zu halten, was hinter der Ampelist darf auch erst bei Grün befahren werden.
    Ausnahme, an der Ampel ist ein Hinweisschild was das Befahren der Firmeneinfahrt auch bei Rot erlaubt.

    Black is beautyful, ob bei der Farbe oder beim Kraftstoff. :thumbup: Aber sauber muss er sein. ^^
    :!: Power is nothing with out controll :!:

  • Üblicher Weise befinden sich an Baustellenampeln ja keine Haltelinien, so dass bei Rotlicht direkt vor der Ampel angehalten werden muss. Dazu muss man sich eine virtuelle Haltelinie genau in Höhe der Ampel vorstellen.
    Falls ein Schild "Bei Rot hier anhalten" aufgestellt ist, muss man sie die virtuelle Haltelinie genau in Höhe des Schildes vorstellen/denken.
    Wenn Du diese virtuelle Haltelinie überfahren musst, um nach links in die Einfahrt abzubiegen, liegt m.E. ein Rotlichtverstoß vor.

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  • So, nachdem ich heute einmal mehr den Vogel gezeigt bekommen habe, weil ich angehalten habe, bin ich zum Ordnungsamt gefahren.
    Der Leiter dort sagt, ich darf bei roter Ampel abbiegen und die Bezirksbeamtin der Polizei vor Ort sagt, das sei alles grenzwertig, möglicherweise würde sie selbst auch fahren,
    aber 100%ig sicher sei sich auch nicht, ob das zulässig sei!
    Sie hätte aufgrund von Beschwerden aus der Bevölkerung schon mit dem Ordnungsamtsleiter gesprochen, der sei aber völlig beratungsressistent!
    Sie werde sich jetzt schriftlich informieren, damit Rechtssicherheit bestehe.


    Mann o mann, was für Vollpfosten, die müssten doch nur die Ampel 5-10m nach vorne verschieben!


    Laut Ordnungsamt soll die Ampel nur für den Geradeausverkehr gelten, weil an der Linksabbiegespur keine weitere Ampel installiert wurde.
    Die unterschiedlichen Spuren sind markiert und wenn die Ampelregelung auch für die Linksabbiegespur gelten würde, dann wäre oben drüber so eine Konstruktion
    mit zusätzlicher Ampel angebracht.


    Wie gesagt, angeblich und damit alles andere als sicher!

  • ....oder die kleben einen Geradeauspfeil auf das Rotlicht, dann wäre die Ampelschaltung auch eindeutig.

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