Apell an die Radfahrer unter uns!

  • Hallo Andreazzz,


    das ist nach so einem Zusammenstoß immer die beste Nachricht die man erhalten kann, niemanden ist etwas schweres passiert.
    Das freut mich für dich, weil man kann nun beruhig schlafen.


    Grüße Matzfetter

    :) Grüße Matzfetter :thumbup:


    Das Leben ist zu kurz um schlechten Wein zu trinken.

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  • Heute Morgen war ich bei der Versicherung und da ist man der Meinung, dass der Mitschuld hat.
    Man will Forderungen abwarten und dann entsprechend prüfen.


    Mit einem Rechtsanwalt habe ich auch gesprochen.
    Der ist der Meinung, erst mal den Strafbescheid abzuwarten, danach hätte man 4 Wochen Zeit zu reagieren...

  • Hallo Andreazzz,


    in jeden Fall einen Anwalt, ohne geht es nicht.
    Geschädigter Polizist, aufgenommen durch die Polizei!
    Möchte niemanden an den Pranger stellen, aber man liest
    es immer wieder in der Presse. Eigentlich eine Face warum
    man den Fahrradfahrer keine Ordnungswidrigkeitsanzeige ausgestellt hat.
    Fahrrad nicht Verkehrstauglich nach der StVO.
    Drücke dir die Daumen.


    Grüße Matzfetter

    :) Grüße Matzfetter :thumbup:


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  • Um mal ein wenig Sachlichkeit reinzubringen :
    Hier gibt es einen Verletzten, somit besteht der Verdacht einer fahrl. Körperverletzung im Straßenverkehr. Eine Straftat. Gerade im vorliegenden Sachverhalt gibt es diverse Ursachen die zum Unfall geführt haben. Eine Ordnungswidrigkeit steht dem Strafverfahren nach und geht bei einer Verurteilung unter. Somit absolut richtig vor Ort keine Ordnungswidrigkeiten sofort zu sanktionieren. Diese werden in der Unfallanzeige mit aufgeführt und bei Einstellung des Strafverfahren können sie noch immer verfolgt werden.


    Nur weil der Unfallgegner Polizist ist bedeutet dass allenfalls, dass er sich mit Verkehrsrecht auskennt, so wie auch Rechtsanwälte und Richter...


    Grundsätzlich regulieren Versicherungen selbstständig auch ohne Einwilligung des Versicherungsnehmers wenn ein schwächerer Verkehrsteilnehmer geschädigt ist. Zu schwächeren VT gehören Fußgänger und Radfahrer. Nicht, weil die nie eine Ursache setzen, sondern weil seit Jahren die Rechtsprechung schwächere VT bewusst schützt, um sie vor größeren Schäden zu bewahren.


    Beispiel:
    Meine Frau fährt mit ihrem Pkw auf ein Stopp-Schild zu. Hält an und zieht dann zur Sichtlinie vor. Aufgrund von Querverkehr kann sie nicht auf die Hauptstraße abbiegen und wartet ca. 60 Sekunden. Ein von rechts ankommender Radfahrer sieht den wartenden Pkw meiner Frau und möchte hinter dem Pkw langfahren. Er rutscht auf einem Ölfleck aus und stößt mit seinem Kopf gegen den seit 60 Sekunden unverändert stehenden Pkw meiner Frau. Nicht nur, dass sie die Ursache nicht setzte, nein sie hätte diesen Unfall aktiv auch nicht verhindern können.
    Der Radfahrer war leicht verletzt und musste ambulant ins Krankenhaus.
    Meine Frau wurde aufgrund der Gefährdungshaftung als Unfallverursacherin geführt und die Pkw Versicherung übernahm sofort die angefallenen Kosten für den Rettungswagen. Alles konform den aktuellen Rechtsprechungen...


    Gruß, Andreas

    George Best : "Ich habe viel Geld in meinem Leben für Frauen, Alkohol und schnelle Autos ausgegeben, den Rest habe ich sinnlos verprasst"

  • Gestern sind im Gespräch auch die Begriffe "Gefährdungshaftung" und "Betriebsgefahr" gefallen!

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  • Ich hab´s gerade nochmal schriftlich per eMai bekommen - gründliche deutsche Gesetzgebung, sag ich da nur:


    "Durch die sogenannte Gefährdungshaftung kann bei einem Unfall zwischen Auto- und Fahrradfahrer stets der Fahrzeughalter verschuldensunabhängig haftbar gemacht werde,
    Für den Geschädigten bedeutet dies´, desss dem Autofahrer - selbst wenn der Fahrradfahrer den Unfall maßgeblich verschuldet hat - eine Mitschuld ausesprochen wird."

  • Hallo Andreazzz,


    es gilt die Unschuldsvermutung bis die Schuld erwiesen ist.
    Zu Glück kümmert sich dein Anwalt darum und die Versicherungen
    einigen sich dann. Kopf hoch und wie einst Stepanowitch Ex Trainer
    von Eintracht Frankfurt sagte: Das Lebbe geht weiter.
    In diesem Sinne eine schöne Unfallfreie Zeit.


    Grüße Matzfetter

    :) Grüße Matzfetter :thumbup:


    Das Leben ist zu kurz um schlechten Wein zu trinken.

  • Strafanzeige "Fahrlässige Körperverletzng" und Anhörungsbogen war heute auch schon im Briefkasten.... kümmert sich jetzt der Anwalt drum!
    Scheinbar ganz schön schnell die Jungs, wenn es um Kollegen geht...

  • Hallo,


    hatte vor x Jahren einen ähnlichen Unfall.


    Wollte rechts von einer Nebenstrasse auf eine Haupststraße aufbiegen. Bin langsam an die Hauptstraße rangefahren und nach rechts und links geschaut, als plötzlich rechts ein Radfahrer mir in Auto fährt. Zum Glück ist auch ihm nichts passiert, aber....
    - falsche Seite gefahren
    - kein Licht eingeschaltet (es war Nachts)
    - er war angetrunken
    - der rechts Arm im Gips
    - und es war ein Rennrad, also mit seinem Gipsarm konnte der nicht bremsen.
    Auch das ging vor Gericht, nur weil ich der stärkere Verkehrsteilnehmer war und immer mit minderen Verkehrsteilnehmer rechnen muss habe ich 50% mitschuld bekommen. Meinen Schaden durfte ich selber zahlen und sein neues Rennrad durfte ich mit bezahlen.


    Seit dem habe ich ein Hass auf Fahradfahrer, sorry aber dieses Urteil konnte ich nicht verstehen. Aber Dieselfahrer haben ja keine Rechte mehr in Deutschland. Andere dürfen saufen, alles falsch machen und werden nicht belangt. Vielleicht sollte ich auch das saufen beim Fahren anfangen, hatte halt ne schwere Jugend der Aklohol hilft!!!!


    Dir wünsche ich einen guten Ausgang, bin gespannt wie es ausgeht, bitte schrieben.

    Black is beautyful, ob bei der Farbe oder beim Kraftstoff. :thumbup: Aber sauber muss er sein. ^^
    :!: Power is nothing with out controll :!: