Frage zu einem Verkehrszeichen?

  • Es geht um das Verkehrszeichen "Durchfahrtsverbot für Fahrzeuge über 3,5 to zul. GG"!


    Ich wurde gestern mit dem Geländewagen meines Bruders und meinem großen Anhänger angehalten, weil vermutet wurde, dass das zul. GG des Gespanns über 3,5 to lag.
    Ich war der Meinung das sich das Verkehrszeichen nur auf ein einzelnes Fahrzeug bezieht und nicht auf Gespanne, d.h. weder Zugfahrzeug noch Anhänger liegen jeweils über 3,5 to zul. GG.
    Zum Schluss waren selbst die Polizisten so verunsichert, dass ich weiter fahren durfte.
    Was ist denn nun richtig?


    Bitte nicht auf´s Internet verweisen, da gibt es auch keine eindeutigen Aussagen.
    Ich könnte ja mal bei der Polizeibehörde genau nachfragen, aber ich möchte auch keine "schlafenden Hunde" wecken :D

    3 Mal editiert, zuletzt von Andreazzz ()

  • Hallo zusammen,


    Bei LKw‘s mit Hänger, Zugmaschine mit Trailer und PKw’s mit Anhänger spricht man von einer Einheit. Hier hätte man Dir die Durchfahrt nicht gestatten dürfen.


    Grüße Matzfetter

    :) Grüße Matzfetter :thumbup:


    Das Leben ist zu kurz um schlechten Wein zu trinken.

    Einmal editiert, zuletzt von Matzfetter ()

  • Achtung!


    Ich habe zwischenzeitlich meinen 1.Beitrag korrigiert!
    Ich war etwas "neben der Kappe" und hatte den Textteil "wurde vermutet, dass..." nicht verwendet, wodurch Missverständnisse entstanden sind.
    So war die Antwort von Matzfetter im 2. Beitrag logischerweise auch falsch, was ausschließlich durch meine Dummheit bedingt war.
    Also bitte ggf. erst weiterlesen!


    Danke

    Einmal editiert, zuletzt von Andreazzz ()

  • Vorschriftzeichen nach Anlage 2 zu § 41 StVO
    Verkehrszeichen 262 (Verbot für Fahrzeuge über der angegebenen) tatsächlichen Masse
    [Blockierte Grafik: https://www.bussgeldkatalog-mp…fa28g16f0c8e175fcd269.jpg]



    Was bedeutet das Verkehrsschild?


    Dieses wichtige Vorschriftzeichen heißt: Verbot eines Fahrzeugs mit bestimmten Maßen, einem bestimmten Gewicht oder einer bestimmten Ladung (Zeichen 262-266). Die angegebene Grenze darf niemals überschritten werden.


    Alle Vorschriftzeichen mit rotem Rand bedeuten generell ein Verbot.


    Was soll man tun?


    Diesen Streckenabschnitt sollte man nicht mit einem Fahrzeug benutzen, das mehr Masse als 5,5 t hat. Als Führer eines Kraftfahrzeuges ist man verpflichtet, die Werte zu kennen und aufgrund des aktuellen, tatsächlichen Gewichts entscheiden zu können, ob man eine Straße benutzen darf oder nicht.


    Bußgeld bei Nicht-Beachtung


    Bei Vorschriftzeichen muss man immer mit Sanktionen rechnen. Vor allem wenn eine Gefährdung oder gar ein Unfall mit Sachbeschädigung oder Personenschaden aufgrund der Missachtung des Schildes passiert. Welche Bußgelder drohen hier?



    Ich hoffe es wird hier ein wenig verständlicher.
    Grüße Matzfetter

    :) Grüße Matzfetter :thumbup:


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  • Geht bei 3,5 t immer um die Gesamtmasse, es seiden eine Achse ist dem Schild abgebildet zb.8t dann darf du keine Achse haben von 9t.


    Zum Beispiel der Zugwagen darf 5t ziehen, der Anhänger darf zGG 9t haben heißt Eigengewicht plus Zuladung nicht mehr als 5t zusammen haben

  • Ich habe jetzt doch noch was gefunden, es geht um dieses Schild Nr. 253!


    CIMG2693.JPG


    ... und da steht dann:


    Verbot für Kraftfahrzeuge mit einem zul. GG. über 3,5 to, einschließlich ihrer Anhänger,...



    und dann kommt auch noch der Zusatz:


    ausgenommen sind PKW





    D.h. für mich (sah die Polizei wohl schlussendlich ganz ähnlich?) PKW 2120 kg + Anhänger 1300 kg = 3420 kg zul. GG. und damit weniger als 3500 kg für die "Einheit", ich darf also durch!
    Das Zugfahrzeug hat keine LKW-Zulassung, sondern ist ein PKW!


    Demnach dürften PKW mit oder ohne Anhänger (und keine LKW mit oder ohne Anhänger über 3,5 to) sogar mehr als 3,5 to wiegen, um die Straße benutzen zu dürfen... oder wie muss man
    den Zusatz verstehen?



    ( Ich hatte im ersten Beitrag versehentlich über 3,5 to geschrieben, hab´s korrigiert, sorry! )

    6 Mal editiert, zuletzt von Andreazzz ()

  • Hallo,


    unter dem angegebenen Gewicht und somit freie Fahrt.


    Auf dem Schild mit dem LKW, Durchfahrt verboten für LKW‘s ab einem Gewicht größer 3,5 to.


    Grüße Matzfetter

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  • Hallo,


    auf dem abgebildetes Schild in deiner Nachtricht ist nur der Lkw zusehen.
    Das Verkehrsschild sagt folgendes aus


    Verkehrsschilder "Verbot für LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t" - StVO Verkehrszeichen-Nr. 253


    Verkehrsschilder "Verbot für LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t" zur Verkehrsregelung.
    Durchfahrtsverbote für Lastkraftwagen (LKW) können der Vekehrsicherheit bzw. Verkehrsberuhigung dienen. Beschränken Sie den Verkehr von Lastkraftwagen auf bestimmten Fahrwegen. Mit diesem Schild.


    Also darf man hier sogar mit einem PKW mit Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 to. durch fahren.



    Grüße Matzfetter

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  • Ich darf aber trotzdem nicht durch :D zumindestens nicht in diese Fahrtrichtung:


    Ich habe eben gesehen, dass die Durchfahrt für Fahrzeuge über 2m Breite nicht zulässig ist.
    Ich muss zugegeben, dass ich darauf noch nie geachtet habe.
    Erstaunlich ist aber auch, dass dieses Zusatzschild mit Breitenbeschränkung scheinbar nur in eine Richtung der Straße gilt,
    d.h. in der anderer Fahrtrichtung kein solches angebracht ist... da steht nicht mal das oben betreffende Zeichen Nr. 253!


    Alles sehr merkwürdig und dann noch LKW unter 2m Breite... gibt es solche überhaupt? ?(



    Ob ich nach 35 jahren noch mal eine Nachschulung in der Fahrschule besuchen sollte? 8|
    Vielleicht gibt es ja mit dieser Bescheinigung auch "Rabatt", falls es in Zukunft noch mal Punkte geben sollte? :thumbsup:

  • Hallo,


    LKW unter 2Meter wie z.B. Vw-Pritsche um steuern zu sparen,
    werden kleinst LKW´s zugelassen. Das ist völlig legitim.
    Die VWPritsche ist nur einer der kleinen LKW´s.


    Grüße Matzfetter

    :) Grüße Matzfetter :thumbup:


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