Kleiner Auffahrunfall!

  • Zahlungstermin bis 27.7. verlängert, danach wird sofort geklagt!
    Und das will laut TV-Werbung eine seriöse und preisgünstige Versicherung sein!?
    Die sind nicht preiswert, sondern einfach nur billig.


    Deren Teilkasko hat einem Bekannten die Rechnung für einen Scheibentausch nur teilweise gezahlt.
    Angeblich hätte er bei verschiedenen (freien) Werkstätten Angebote einholen müssen und die Scheibe beim Günstigsten laut Vertragsbedingungen (Schadensminderungspflicht)
    austauschen lassen müssen - er war in der Vertragswerkstatt mit einem Auto, für das noch Garantie bestand.
    Gauner und unseriöse Geschäftspraktiken sage ich nur, aber irgend wo her müssen ja die günstigen Beiträge kommen.


    Bei einem Unfall in 2012 (auch unverschuldet!) musste ich 6 Monate auf Geld warten, bis jetzt sind es aktuell 19 Monate!


    Ich hoffe nur, die haben ihrem VN sofort gekündigt!?

  • Hallo Andreazzz,


    hier steht die Versicherung in der Pflicht da es Ihr VN ist. Die VS muss dann ebenso ihren VN verklagen um ihr Geld, Auslagen zur Begleichung eines Schades zurück zu erhalten. Der VS bleibt nur der Klageweg gegen ihren eigenen VN.




    VS = Versicherung
    VN = Versicherungsnehmer.

    :) Grüße Matzfetter :thumbup:


    Das Leben ist zu kurz um schlechten Wein zu trinken.


  • Hallo Andreazzz,


    die Auffasung von Matzfetter und auch die von Deinem Anwalt ist leider falsch.


    Bei einem vorsätzlich herbei geführten Unfall entfällt leider die Vorleistungspflicht des Versicherers (§ 103 Versicherungsvertragsgesetz - VVG)
    Die entsprechende Urteile der Gerichte sind leider eindeutig z.B.


    OLG München, Endurteil v. 17.02.2017 – 10 U 2007/16
    Ausschluss der Einstandspflicht des Kfz-Haftpflichtversicherers bei vorsätzlicher Herbeiführung des Verkehsrunfalls durch den Versicherten
    Die Haftung des Kfz-Haftpflichtversicherers ist auch dem Geschädigten gegenüber gemäß § 103 VVG ausgeschlossen, wenn der Unfall durch den Führer des versicherten Fahrzeugs vorsätzlich und widerrechtlich verursacht worden ist; bedingter Vorsatz ist ausreichend.


    Wenn der Unfallverursacher im Strafverfahren tatsächlich zugegeben hat, dass er den Unfall durch eine unmotivierte Bremsung absichtlich verursacht hat, wirst Du den Prozess leider sang und klanglos verlieren. Wenn der Versicherer den Vorschuss mit dem schríftlichen Hinweis überwiesen hat, dass die Zahlung unter Vorbehalt erfolgt, wirst du den Vorschuss leider an den Versicherer erstatten müssen. Den Gesamtschaden kannst Du nur direkt gegenüber dem Unfall-Verursacher geltend machen. Hoffentlich ist bei dem auch was zu holen.


    Ich bearbeite seit über 30 Jahren Großschäden bei einem Versicherunternehmen. In dieser Zeit habe unzählige solcher Schäden bearbeitet und die Regulierung der Schadensersatzansprüche -aufgrund von Vorsatz- ablehnen müssen.


    Wenn Du jetzt die Ansprüche gegenüber dem Versicherer gerichtlich geltend machst, vergehen sicherlich wieder ca. 6 Monate bis zu einem entsprechenden Urteil durch das zuständige Amtsgericht. Wenn dann die Klage abgewiesen wird, hast Du wieder 6 Monate "verloren". Ich würde an Deiner Stelle den Gesamtschaden sofort direkt gegenüber dem Unfallveruracher, notfalls auch gerichtlich, geltend machen.

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  • Boh, nicht Dein Ernst!?


    Ich gucke mal, ob ich das Urteil irgendwie bekomme und gebe es meinem Rechtsanwalt.
    Gut, dass ich Rechtschutz habe!

  • Gestern kam das Schreiben meiner Versicherung, in dem mir meine rechtmäßige SF-Klasse zuerkannt wird!
    Aufgrund der für die Versicherung unklaren Rechtslage hatte man mich zu Beginn 2019 schlechter eingestuft.
    Somit ist der Fall also für meine eigene Versicherung "abgehakt".

  • Es gibt Neuigkeiten!
    Meine Rechtschutzversicherung schreibt mir heute "Die Überweisung an den Gerichtsvollzieher haben wir veranlasst!"


    Ich habe aber keine Ahnung, was dies nun bedeutet - allerdings eine Vermutung - und seit Mitte Juli wieder null Kontakt zu meinem tollen Rechtsanwalt.

  • Hallo zusammen,


    Für euch zur Info, mein Auffahrunfall wurde von der Staatsanwaltschaft geprüft und der Verursacher ist der angebliche Geschädigte. Hier handelte es sich um eine reine Abzockbande. Drei von vier sind bereit in U Haft. Halte euch auf dem laufenden.
    Überwiegender Einsatz der Bande war der Landkreis Marburg / Biedenkopf.
    Mehr kann ich Leiter wegen des laufenden Verfahrens nicht breisgeben.

    :) Grüße Matzfetter :thumbup:


    Das Leben ist zu kurz um schlechten Wein zu trinken.