Kleiner Auffahrunfall!

  • Deshalb sollte auch jeder Wissen : Jeder Geschädigte hat das RECHT auf einen UNABHÄNGIGEN Sachverständigen, sofern die Schadenshöhe 1000.- Euro übersteigt. Diese Sachverständigenkosten MÜSSEN von der gegnerischen Versicherung übernommen werden. Unter 1000.- Euro reicht in aller Regel ein Kostenvoranschlag.
    Die schlechteste Wahl zur Schadensfeststellung ist IMMER der Sachverständige der gegnerischen Versicherung, oder ein von der gegnerischen Versicherung BEAUFTRAGTEr Sachverständiger, welcher immer gering einschätzt um wieder Aufträge von eben dieser Versicherung zu erhalten.


    Aber ich denke, das wissen eigentlich ALLE .
    VG Uwe

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  • Obwohl ich das an anderer Stelle auch schon mal kurz erwähnt hatte, hier mal der Vollständigkeit halber:


    Mein Unfallgegner hat in dieser Sache einen Strafbefehl vom Gericht erhalten und wurde im September 2018 wegen Nötigung im Straßenverkehr zu einer Geldbuße in Höhe
    von 400 Euro verurteilt.
    Von Punkten und Fahrverbot/Entzug der Fahrerlaubnis ist im Strafbefehl keine Rede!
    Mein Unfallgegner muss auch die Verfahrens-/Gerichtskosten in voller Höhe zahlen, ersatzweise einen Tag Haft!
    Meine eigenen Forderungen wurden immer noch nicht in voller Höhe von der gegnerischen Versicherung ausgeglichen, ein Restbetrag ist noch offen.
    Da der Mann augenscheinlich Widerspruch gegen den Strafbefehl eingelegt hat, bin ich (wie auch der Polizist und die mir folgende Autofahrerin zum Unfallzeitpunkt) als Zeugen zu
    einer Gerichtsverhandlung Ende April geladen.
    Beide haben bereits eine Aussage zu meinen Gunsten schriftlich abgegeben.
    Gegen mich wurde nie ermittelt, Staatsanwaltschaft, Gericht und Polizei sind übereinstimmend der Meinung, dass der Unfall für mich völlig unabwendbar war.
    Ich sehe also der Gerichtsverhandlung relativ gelassen entgegen, habe aber trotzdem ein komisches Gefühl...

  • Morgen Nachmittag ist fast 13 Monate nach dem Unfall die Gerichtsverhandlung, bei der ich als Zeuge und Geschädigter aussagen soll!


    Am Freitag wurde in einem Telefongespräch des Amtsgerichtes darum gebeten, dass ich mich zuvor bei einer Mitarbeiterin der Zeigenbetreuungsstelle im Gerichtsgebäude melden soll und
    es würden auch Personenkontrollen durchgeführt.
    Mir wird dann "ein Kollege (Polizist?) an die Seite gestellt, der mich zum Gerichtssaal begleiten wird (Polizeischutz?), damit ich zuvor keinen persönlichen Kontakt zum Beschuldigten habe".
    Dies´sei so in der Gerichtsakte vermerkt. Auch bin ich als Zeuge erst eine viertel Stunde später bestellt als der Beginn der Verhandlung angesetzt ist.


    ?(


    Soviel also schon mal zu meinem "komischen Gefühl" im vorherigen Beitrag 8|


    Eventuell erfolgt das ja auch alles nur zum Schutz des Beschuldigten vor mir!?
    immerhin hat er ja auch angegeben, er habe nur deshalb eine Vollbremsung hingelegt, weil er Angst vor mir gehabt hätte :D


    Ich bin jetzt echt mal gespannt, was mich da morgen erwartet?

  • Hallo Andreazzz,


    wer weiß was der Beschuldigte alles zu Protokoll gegeben hat.
    Wie du Bereits angedeutet hast hat er sich durch dich bedroht gefühlt.
    Wenn Sein Anwalt auf dieser Schiene fährt werden solche Vorsichtsmaßnahmen getroffen. Was sagt denn dein Anwalt dazu?


    Abtasten der beteiligten Personen gehört heute leite schon zum Alltag in den Gerichtsgebäuden wegen ein paar Spinner die es halt gibt.


    Das du als Zeuge etwas später bestellt bist ist halt der Sache und des Ablaufes geschultert. Als Geschädigter bis du von anfängt an dabei. Eröffnung der Verhandlung, es wird geprüft ob die Beteiligten alle anwesend sind und dann wird das Verfahren eröffnet und dann beginnt die Vernehmung und Die Zeugen werden gehört.


    Viel wichtiger ist was dein Anwalt zu dem allen sagt.
    Höre auf ihn und lasse es auf dich zukommen.


    Grüße Matzfetter

    :) Grüße Matzfetter :thumbup:


    Das Leben ist zu kurz um schlechten Wein zu trinken.


  • Viel wichtiger ist was dein Anwalt zu dem allen sagt.
    Höre auf ihn und lasse es auf dich zukommen.

    Nichts sagt der, außer, dass ich bis zum Ende der Verhandlung da bleiben soll und ihm das Urteil mitteilen.
    Es ginge ja um die Bestrafung des Unfallverursachers und ich sei ja lediglich als Zeuge geladen.

  • Alles zu meiner Zufriedenheit gelaufen, die Frechheiten im Gerichtsflur nach der Verhandlung mal ignorierend.


    Der Vollpfosten hat nach einer endlos langen Verhandlung zugegeben, den Auffahrunfall selbst durch eine grundlose Bremsung provoziert zu haben,
    hat den Einspruch zurückgenommen und die Geldstrafe akzeptiert.
    Dies´aber nur, weil Staatsanwältin und Richterin eine noch höhere Strafe in Aussicht stellten, wenn er nicht geständig wäre.
    Die Gegenseite arbeitete mit allen Gaunereien, konnte aber nicht überzeugen.
    Ich selbst sollte den Mann durch mein Hupen genötigt und zu seiner Reaktion veranlasst haben.
    Der Unfallort sollte angeblich 70m vor dem tatsächlichen Aufprall gewesen sein.
    Meiner Unfallzeugin wollte man durch suggestive Fragestellungen eine persönliche Nähe zu mir unterstellen, die sie unglaubhaft erscheinen lassen sollte.
    Wie konnte die sich auch bei strömenden Regen bei mir ins Auto setzen?
    Mir wurde ganz dreist Absprache mit der Zeugin unterstellt und Falschaussagen.
    Und wie der Typ im Anschluss auf dem Gerichtsflur polterte und auf türkisch fluchte, hat der seine Lektion immer noch nicht gelernt!


    Jetzt werde ich wohl endlich meinen Schaden in voller Höhe bezahlt bekommen und die nervenaufreibende Sache ist zu Ende!

  • Danke gleichfalls!
    Und heute war sogar ein Bericht über die Verhandlung in der heimischen Zeitung.
    Ich hatte den Mann gesehen, der da fortwährend was auf seinen Block kritzelte.

  • Glückwusch und schnell eine DashCam installiert, dann kannste auch Deine Frau im Auto mitnehmen. :D

    Black is beautyful, ob bei der Farbe oder beim Kraftstoff. :thumbup: Aber sauber muss er sein. ^^
    :!: Power is nothing with out controll :!: